Verbindliche Elemente

Die Teilnahme an den fünf verbindlichen Elementen wird durch den so genannten Studienbegleitbrief dokumentiert, den interessierte Studierende über das Mentorat bzw. bei einer Informationsveranstaltung der Hauptabteilung Bildung erhalten. Darin bescheinigt der*die Mentor*in die Teilnahme an den entsprechenden Veranstaltungen oder die Anerkennung äquivalenter Leistungen.

Diese rein formale Dokumentation enthält keine persönliche, fachliche oder kirchliche Beurteilung. Die Vertraulichkeit bleibt gewährleistet.

Für Theologiestudierende, die vor dem Wintersemester 2014/15 mit dem Studium begonnen haben, ist ein Orientierungsgespräch verbindlich (d.h. die verbindlichen Elemente 2 und 5 fallen zusammen).

Zu den verpflichtenden Bausteinen des Studienbegleitbriefes im Einzelnen:

1. Informationsveranstaltung der Hauptabteilung Bildung

Ziel: Klärung der Fragen: Warum gibt es ein Mentorat? Und warum muss ich daran teilnehmen?

Inhalt:

  • die Aufgabenverteilung von Staat und Kirche für den konfessionellen Religionsunterricht;
  • die Sendung der Religionslehrkraft durch die Kirche: Kirchliche Unterrichtserlaubnis und Missio Canonica

Form:

  • ca. zweistündige Abendveranstaltung mit einem*r Vertreter*in der Abteilung Schule und Hochschule in der jeweiligen KHG vor Ort in Hildesheim oder Hannover;
  • Informationsvermittlung mit Gelegenheit zu Nachfrage und Gespräch

Die Informationsveranstaltungen finden jeweils am Ende des Wintersemesters statt und sollte möglichst im 1. oder 2. Semester besucht werden.

2. Erstes Orientierungsgespräch mit dem*der Mentor*in (im 2. Semester)

Ziel der Orientierungsgespräche: Die Studierenden sollen sich im Laufe ihres Studiums mit ihrer eigenen Rolle als Religionslehrer*in auseinandersetzen im Spannungsfeld zwischen Person, Kirche und Schule, persönlichem Glauben und Erwartungen von Schule und Kirche. Bei der Klärung der Auseinandersetzung mit der persönlich-religiösen Seite und der künftigen Rolle als Religionslehrer*in wollen die Orientierungsgespräche behilflich sein.

Inhalt:

  • Wozu will ich Religion unterrichten? Was erwarte ich?
  • Will ich überhaupt Religion unterrichten? Was brauche ich für die Entscheidung?
  • Was bedeutet für mich, glaub-würdig Religion zu unterrichten? Wie stehe ich zum Glauben und zur Kirche – was ist mir wichtig, was (noch) fremd?
  • Gelegenheit zu (An-)Fragen an den*die Mentor*in und zu Anerkennung und Klärung verschiedener Bausteine des Kerncurriculums.

Form:

  • ca. einstündiges Einzelgespräch mit dem*der Mentor*in, zu dem man sich im 2. Semester anmeldet und das anschließend im Studienbegleitbrief bescheinigt wird.
  • das Gespräch findet im „forum internum“ statt, d.h. die absolute Vertraulichkeit ist gewährleistet.

Die Termine für die Orientierungsgespräche mit dem*der Mentor*in für Hannover bzw. Hildesheim können vereinbart werden.

3. Spirituelle Erfahrungszeit

Ziel: Durch die spirituelle Erfahrung und Auseinandersetzung mit ihrer Beziehung zu Gott, zu den Menschen und zu sich selbst, sollen die Studierenden ihr religiöses Bewusstsein entwickeln und stärken.

Inhalt:

  • Praktische Einführungen in verschiedene Formen christlicher Spiritualität
  • Betrachtung der eigenen religiösen Biographie
  • Einübung in das persönliche Gebet und in gemeinschaftliche liturgische Vollzüge

Form:

  • Besinnungstage mit spirituellem Schwerpunkt im Umfang von mindestens fünf Tagen oder zwei Wochenenden
  • Angebote durch die Hochschulpastoral sowie bei kirchlichen Einrichtungen, Ordensgemeinschaften usw.
  • Der erforderliche Eintrag in den Studienbegleitbrief durch den*die Mentor*in erfolgt nach Vorlage einer Teilnahmebescheinigung

4. Praktische Kirchenerfahrung

Ziel: Die Studierenden sollen durch praktisches Engagement Erfahrungen mit gelebter Kirche und mit sich als aktivem Teil von Kirche sammeln und auswerten. Dabei sollen sie die Erfahrung machen, wie es ist, als Repräsentant*in der Kirche wahrgenommen zu werden, um sich ihrer künftigen Rolle zu vergewissern.

Inhalt:

  • Hospitation und Mitarbeit in einer kirchlichen Einrichtung: Gemeinde, Verbände, Bildungswesen, Medien, Caritas, usw.
  • Eigenverantwortliche Durchführung eines kleinen Projekts
  • Zentraler Gegenstand ist das Erleben und die Reflexion der eigenen Rolle als „Kirchenmensch“

Form:

Bei der Absolvierung geht es um die Qualität und Intensität der Kirchenerfahrung. Auch mit Blick auf die Mehrfachbelastung der BA- und MA-Studierenden wird bewusst kein zeitlicher Rahmen festgesetzt. Drei unterschiedliche Formen sind denkbar:

a) Ein vierwöchiges Praktikum in einer Pfarrei oder kirchlichen Einrichtung, das gleichzeitig kompatibel sein kann mit einem außerschulischen Praktikum im Studiengang. Auf einen gesonderten Reflexionsbericht wird verzichtet. Zur eigenen Orientierung können die Leitfragen für den Reflexionsbericht verwendet werden. Der*die Mentor*in ist für eine Nachbesprechung ansprechbar.

Oder b) Anerkennung von ehrenamtlichem Engagement durch den*die Mentor*in bei Nachweis durch eine kirchliche Stelle. Auch hier wird auf einen Reflexionsbericht verzichtet, wenn die studierende Person ab dem 16. Lebensjahr für mindestens ein Jahr in der aktiven Rollenerfahrung eines „Kirchenmenschen“ stand und selbst schon Verantwortung übernommen hat. Die Leitfragen zum Reflexionsbericht mögen zur eigenen Orientierung hilfreich sein. Bei Bedarf kann der*die Mentor*in für eine Nachbesprechung angefragt werden.

Oder c) Anerkennung eines Einzel-Projekts durch den*die Mentor*in, nach vorheriger Absprache. Hier wird ein 3-5seitiger Reflexionsbericht erwartet, der die eigene Rollenerfahrung betrachtet (z.B. eigenverantwortliche Mitarbeit bei Tagen religiöser Orientierung, während einer Firmvorbereitung oder im Rahmen liturgischer Dienste). Eine Reaktion auf den eingereichten Reflexionsbericht erfolgt durch den*die Mentor*in schriftlich oder in einem Reflexionsgespräch mit abschließender Eintragung in das Studienbegleitbrief. Über die Anrechenbarkeit entscheidet der*die Mentor*in.

5. Zweites Orientierungsgespräch mit dem*der Mentor*in (im letzten Studienjahr)

Zu den Zielen des Orientierungsgesprächs s.o. (Punkt 2).

Inhalte

  • Rückblick auf die persönliche Entwicklung seit dem ersten Orientierungsgespräch
  • Auseinandersetzung mit der Rolle als zukünftige*r Religionslehrer*in
  • Gelegenheit zu (An-)Fragen an den*die Mentor*in und zur Anerkennung der spirituellen Erfahrungszeit und der praktischen Kirchenerfahrung.

Form:

  • ca. einstündiges Einzelgespräch mit dem*der Mentor*in im letzten Studienjahr, das anschließend im Studienbegleitbrief bescheinigt wird.
  • das Gespräch findet im „forum internum“ statt, d.h. absolute Vertraulichkeit ist gewährleistet.
  • Die Termine für die Orientierungsgespräche mit dem*der Mentor*in für Hannover bzw. Hildesheim können vereinbart werden.