Missio Canonica und Kirchliche Unterrichtserlaubnis
Zur Erteilung von Religionsunterricht brauchen Lehrkräfte eine Bevollmächtigung durch die Religionsgemeinschaften.
- Nach Absolvierung der Studienvoraussetzungen (in der Regel MA) erteilt die Katholische Kirche auf Antrag für die Dauer des Referendariats die Kirchliche Unterrichtserlaubnis.
Hinweis: Für Studierende mit dem Berufsziel Religionslehrer*in an der Universitäten Hildesheim und Hannover, die ihr Studium im Wintersemester 2007/ 2008 beginnen, ersetzt die Teilnahme am studienbegleitenden Mentorat die bisher erforderlichen Referenzen bei der Antragstellung. - Nach bestandener Zweiter Staatsprüfung kann auf Antrag die Missio Canonica verliehen werden.
Für die Erteilung der Missio Canonica gelten folgende Voraussetzungen:
- Erklärung der Bereitschaft, den Religionsunterricht in Übereinstimmung mit der Lehre der Katholischen Kirche zu erteilen.
- Erklärung der Bereitschaft, die persönliche Lebensführung nach den Grundsätzen der Lehre der katholischen Kirche zu gestalten
- Zwei Referenzen
- Ein abschließendes Gespräch mit Vertreter*innen der Hauptabteilung Bildung, in der Regel mit den religionspädagogischen Fachreferent*innen der jeweiligen Schulformen.
Bei Fragen zur Antragsstellung sowie zum Versand der entsprechenden Formulare der Kirchlichen Unterrichtserlaubnis und der Missio Canonica beachten Sie bitte die Hinweise auf der Webseite des Bistums Hildesheim bzw. wenden Sie sich bitte an:
Abteilung Schule und Hochschule
Jana von Berg
Bischöfliches Generalvikariat Hildesheim
Domhof 18-21
31134 Hildesheim
Telefon: 05121 307 291
E-Mail: jana.vonberg(ät)bistum-hildesheim.de